Aotea Campervans NZ - Wohnmobile Mieten in Neuseeland
  
Preisliste und Geschäftsbedingungen

Mietpreise
Versicherung, Selbstbeteiligung und Kaution, Ausschlüsse
Streckenbeschränkungen
Flughafen/Hoteltransfers
Führerschein
Einwegmieten
Pannenhilfe / Reparaturen
Ersatzmodelle / Fahrzeugdesign
Tiere
Fähre

Mietpreise

Alle Preise sind in NZ$ angegeben und schliessen unbegrenzte Kilometer und GST (Mehrwertsteuer) mit ein. Kraftstoff ist nicht inklusive. Preise sind gültig vom 1.5.2008. Wir berechnen keine zusätzliche Dieselsteuer!

Preisliste

 

 

16.4.-15.10

16.10.-30.11

1.12.-28.2

1.3.-15.4

Flotte A:
2(+1)Bett premium solar campervan A

6-27 Tage

79

125

135

129

28+ Tage

69

115

129

125

Flotte B
2Bett premium solar campervan B

6-27 Tage

79

129

139

135

28+ Tage

69

119

135

129

Flotte C
2Bett Deluxe solar Campervan

6-27 Tage

129

159

169

159

28+ Tage

119

150

159

150

Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen können sich ohne Vorankündigung ändern.

Mietpreise, Anzahlung und Zahlung

Alle Mietpreise werden pro Tag berechnet (nicht auf 24-Stunden-Basis), ungeachtet des Übernahmezeitpunkts, und schliessen unbegrenzte Kilometer und GST mit ein. Fahrzeugübernahmen und –abgaben sind zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr möglich. Eine frühere Übernahme kann auf Anfrage arrangiert werden. Verspätete Rückgabe: von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr werden 25% der Tagesmiete berechnet, danach wird ein voller Tag berechnet. Bei Buchung des Fahrzeugs wird eine Anzahlung von 10% der Gesamtkosten berechnet, um die Reservierung zu sichern. Die verbleibenden Kosten werden 30 Tage vor Beginn der Miete fällig.
Die folgenden Stornierungskosten fallen an:

Bei Stornierung 28 Tage vor Übernahme oder früher

keine Kosten ausser einer Bearbeitungsgebühr von NZ$100

Bei Stornierung 27-21 Tage vor Übernahme:

30% der Gesamtkosten

Bei Stornierung 20 - 11 Tage vor Übernahme:

75% der Gesamtkosten

Bei Stornierung 10-1 Tage vor Übernahme oder bei Nichterscheinen:

100% der Gesamtkosten

Vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs:

Leider ist keine Erstattung für ungenutzte Mietzeit möglich.


Schecks können nur als Zahlung akzeptiert werden, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem jeweils fälligen Zahlungstermin eingehen. Schecks können nicht als Selbstbeteiligung / Kautionszahlung akzeptiert werden.

Versicherung, Selbstbeteiligung und Kaution, Ausschlüsse

Eine Basisversicherung zu NZ$ 16 pro Tag ist verpflichtend und deckt Fahrzeugschäden an Ihrem Mietfahrzeug ab sowie Haftpflichtschäden von Dritten bis zu NZ$ 10000000.- Die Selbstbeteiligung beträgt NZ$ 2000. Die Selbstbeteiligung beträgt stattdessen NZ$ 3000, wenn das Fahrzeug von einem Fahrer gefahren wird, der unter 21 Jahre alt ist oder einen Führerschein erst seit weniger als 12 Monaten hat. Der Mieter ist bis zu diesem Betrag für jedweden Schaden in jedem einzelnen Unfall oder für Schäden im Fahrzeuginneren haftbar. Eine entsprechende Kaution muss bei Übernahme des Fahrzeugs hinterlegt werden. Diese Kaution wird vollständig erstattet, sofern das Fahrzeug in besenreinem Zustand, ohne Schaden oder Verwicklung in einen Unfall, ohne jegliche bestehende Haftbarkeit für jegliche dritte Partei, mit einem vollen Kraftstofftank und ohne ausstehende Bussgelder zurückgegeben wird. Diese Versicherung schliesst Windschutzscheiben- und Unterbodenschäden aus; die Windschutzscheibe kann für zusätzliche NZ$ 7 pro Tag versichert werden.

Wahlweise: "Collision Damage Waiver" (CDW). Zusätzliche NZ$ 12 pro Tag (zusammen NZ$ 28) reduzieren die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf NZ$ 500. Diese Versicherung schliesst die Windschutzscheibe und Unterbodenschäden mit ein. Eine Kaution von NZ$ 500 muss bei Übernahme des Fahrzeugs hinterlegt werden.

Alle Versicherungen schliessen Wasserschäden durch Überflutungen / Untertauchen, Salzwasserschäden, Reifenschäden, Gebrauch falschen Kraftstoffs, und Schäden aus, die durch vorsätzliches Vehalten oder Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht werden, und ebenfalls Kosten zur Bergung eines steckengebliebenen Fahrzeugs.

Streckenbeschränkungen

Aotea Wohnmobile sind nicht versichert, wenn sie auf Strassen gefahren werden, die als ungeeignet für Wohnmobile angesehen werden müssen. Dazu gehören Skippers Road, (Queenstown), Ninety Mile Beach (Northland), Ball Hut Road (Mt. Cook) und die Strasse nördlich von Colville (Coromandel).

Flughafen / Hoteltransfers

Aotea Campervans sorgt für kostenlosen Transfer von und zu Flughäfen, innerhalb der Stadtgrenzen von Christchurch und von und zum Stadtzentrum von Auckland.

Führerschein

Alle Fahrer müssen 18 Jahre oder älter sein. Ein gültiger nationaler (nicht eingeschränkter und nicht vorläufiger), akzeptabler Übersee- oder internationaler Führerschein muss bei Übernahme des Fahrzeugs vorgelegt werden.

Einwegmieten

Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für Einwegmieten zwischen unseren Depots in Christchurch und Auckland.

Pannenhilfe / Reparaturen

Im Falle einer mechanischen Panne sorgt ein AA-Vertreter (vergleichbar dem deutschen ADAC) für Hilfe. Reparaturen erfordern vorherige Zustimmung von Aotea Campervans (falls über NZ$ 50) und werden zurückerstattet, sofern alle GST-Belege vorgelegt werden und der Mieter nicht direkt für den Schaden verantwortlich war. Für resultierende Unterbringungskosten, Mahlzeiten oder Barauslagen wird keine Verantwortung / Haftung übernommen. Unsere Haftbarkeit bezieht sich ausschliesslich auf die Erstattung der Mietkosten für vollständig ausgefallene Tage der Fahrzeugnutzung, die durch mechanische Pannen enstanden, unter der Bedingung, dass der Mieter Aotea Campervans so früh wie möglich benachrichtigt, um uns die Möglichkeit zu geben, dem Problem abzuhelfen.

Fahrzeugersatzmodelle / Design

Wir behalten uns das Recht vor, in einigen Fällen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen. Dies stellt keinen Vertragsbruch dar und berechtigt den Mieter zu keinerlei Erstattung. Layouts können je nach Design-Modifizierung des Herstellers variieren. Illustrationen und Text in jeglicher unserer Publikationen sind nur eine Repräsentation. Für freiwillige Wahl eines geringerwertigen Fahrzeugmodells seitens des Kunden werden keine Erstattungen geleistet.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Fahrzeug bei Beginn der Mietdauer nicht zur Verfügung steht, weil es wegen eines mechanischen Defekts oder eines Unfalls repariert wird, oder wegen verspäteter Rückgabe einer vorherigen Miete, werden wir alles versuchen, ein anderes Fahrzeug mit vergleichbaren oder besseren Eigenschaften / Qualität zur Verfügung zu stellen. Sollte Ihre Mietdauer als Resultat verkürzt sein oder verspätet beginnen, sind Sie zu einer Erstattung der Summe berechtigt, die für die Zeitdauer gezahlt wurde, in denen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Aotea Campervans ist nicht haftbar für irgendwelche anderen Kosten, Gebühren oder Schäden (ob sich daraus ergebend oder nicht), die sich aus der Tatsache ergeben, dass das Fahrzeug verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt wurde.

Tiere

In unseren Wohnmobilen sind keine Tiere erlaubt.

Fähre

Wenn Sie es wünschen, können wir eine oder mehrere Fährüberfahrten zwischen der Nord- und Südinsel Neuseelands für Sie vorbuchen.


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Aotea Campervans NZ Ltd
59 Whites Road, Ohoka
Christchurch
Neuseeland
Telefon und Fax 0064 3 312 0026
Kostenlose Rufnummer (nur Neuseeland) 0800 15 15 61
Email aoteacampervans@paradise.net.nz

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Photographs : © Ulrike van Nek